elektronische Fußfessel 2.0
in Philosophisches | Tags: TelefonSo, heute wurde also die Ausweitung der elektronischen Fußfessel beschlossen. Ich frage mich gerade, was bei einer elektronischen Fußfessel anders als an einem Handy ist…außer, dass man dieses nicht am Fuß trägt.
Ein Handy gibt dem Gesetzgeber im Falle des Falles immerhin die Möglichkeit, den Träger jederzeit auf wenige hundert Meter, eventuell genauer zu orten. Dabei hat eine Handy-Überwachung den mittlerweile überwiegenden Teil der Kommunikation abgedeckt: Mobile Telefonate und SMS. Damit ergibt es in Kombination mit der immer exzessiveren Nutzung von Features wie GPS, Musik-Streaming und Internet inklusive der Social Networks ein eigentlich vollständiges Personenprofil.
Und das schönste aus Sicht des Überwachers ist ja, dass alle dies auch noch freiwillig tun. 🙂